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FSV Zwickau: Sperre für Münsteraner Steffen Nkansah aufgehoben

Schiedsrichter räumt Wahrnehmungsfehler bei angeblichem Handspiel ein.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Verfahren gegen Steffen Nkansah vom Drittligisten FSV Zwickau eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist der 25-jährige Innenverteidiger bereits im kommenden Meisterschaftsspiel der „Schwäne“ am Sonntag, 14 Uhr, beim TSV Havelse wieder spielberechtigt.

Schiedsrichter Dr. Robin Braun (Wuppertal), der dem gebürtigen Münsteraner am letzten Sonntag in der 72. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim (1:1) wegen eines vermeintlichen Handspiels im Strafraum des Feldes verwiesen hatte, räumte nach Betrachtung der Fernsehbilder einen „Wahrnehmungsfehler“ ein. Aufgrund der Aussage des Unparteiischen und der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht fest, dass der im Nachwuchsbereich bei der TSG Hoffenheim und bei Borussia Mönchengladbach ausgebildete Nkansah den Ball zweifelsfrei nicht mit der Hand gespielt hatte.

Grundsätzlich zieht ein Feldverweis eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich. Der Weltfußballverband FIFA stellt die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters prinzipiell unter besonderen Schutz. Nach §13 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB existiert eine einzige Ausnahme: Wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht. Das war bei Nkansahs „Handspiel“ der Fall.

Foto-Quelle: FSV Zwickau

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