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Nach Becherwurf: VfL Bochum zu 100.000 Euro Strafe verurteilt

Sportgericht verhängt außerdem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung.
Nach dem am 18. März 2022 wegen eines Becherwurfes gegen den Hinterkopf von Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann abgebrochenen Bundesligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss auf Bewährung verurteilt. Außerdem wird der Verein dafür mit mehreren Auflagen und einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt, wovon 33.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen drei weitere Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 15.000 Euro für Becherwürfe seitens Bochumer Fans in den Bundesligaspielen gegen Borussia Dortmund am 11. Dezember 2021 und gegen Union Berlin am 18. Dezember 2021 sowie im DFB-Pokalspiel gegen den SC Freiburg am 2. März 2022.

Der Zuschauerteilausschluss würde das nächste auf die Rechtskraft eines möglichen Bewährungswiderrufs folgende Liga-Heimspiel betreffen. Dabei müsste Bochum die gesamte Südtribüne schließen, es dürften im genannten Zuschauerbereich auch keine Fanbanner oder Ähnliches angebracht werden. Zudem dürfte der VfL für dieses Spiel keinen Ticketzuschlag erheben.

Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2023

Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2023.

Zu den gemachten Auflagen zählt, dass der VfL Bochum ein Konzept zur Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems erarbeitet und bis zum 31. Dezember 2022 umsetzt. Ferner muss der Klub bis zum Beginn der neuen Spielzeit 2022/2023 ein Pfandbecher-Mehrwegsystem einführen.

Da der Bundesligist aktiv bei der Täterermittlung mitgewirkt hat und zudem zur Optimierung der Sicherheit im Stadion die verbesserte Videoüberwachung und das Mehrwegbechersystem umsetzen wird, hatte der DFB-Kontrollausschuss beim Sportgericht beantragt, den Zuschauerausschluss noch zur Bewährung auszusetzen.

Der Verein hat den gegen ihn ergangenen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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