In der Ligapartie beim Hamburger SV war Pyrotechnik gezündet worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro belegt. Die Vorkommnisse rühren aus dem Zweitliga-Spiel beim Hamburger SV (2:1) am 2. April.
In der zweiten Spielminute hatten bislang noch nicht ermittelte Täter im Gastbereich einen pyrotechnischen Gegenstand gezündet, was zu der Strafe führte. Der SC Paderborn 07 bittet seine Anhänger um Mithilfe bei der Identifizierung der Verursacher, die in Regress genommen werden können und sollen.