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DFB-Sportgericht: Gladbach muss 17.000 Euro Strafe zahlen

Wegen Abbrennens von Pyrotechnik und Werfens von Gegenständen in Fürth.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Grund für die Strafe: In der 46. Minute des Bundesligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth (2:0) brannten Zuschauer von Borussia Mönchengladbach mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände ab. Außerdem wurden die sich aufwärmenden Fürther Spieler in der 54. Minute mit einem Plastikbecher und einer Plastikflasche beworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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