Im Spiel bei Borussia Dortmunds U 23 war Knallkörper gezündet worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer geringen Geldstrafe in Höhe von 85 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
In der 56. Minute des Meisterschaftsspiels bei der U 23 von Borussia Dortmund (2:1) am 6. Mai war im Verler Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet worden. Laut Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 350 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein den Täter allerdings ermitteln konnte, führt dies nach dem Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Strafe um 75 Prozent.