Zweitligist zu Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.050 Euro verurteilt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit vier Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 10.050 Euro belegt. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Während des Zweitligaspiels der Fortuna beim SC Paderborn 07 (1:1) am 12. März hatten Düsseldorfer Zuschauer mindestens sechs Becher auf das Spielfeld geworfen. Außerdem wurden kurz vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels bei Hannover 96 (0:0) am 16. April im Düsseldorfer Fanblock fünf Bengalische Feuer abgebrannt.
Drei Bengalische Feuer brannten Düsseldorfer Anhänger außerdem im Laufe des Spiels gegen Dynamo Dresden (2:2) am 22. April ab. Darüber hinaus zündeten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim (3:1) am 29. April mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände.