„Fans“ der Westsachsen stürmten Eingangsbereich und verletzten Ordner.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor Beginn des Drittligaspiels bei der U 23 von Borussia Dortmund (3:1 für den BVB) hatte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions gestürmt. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen insgesamt vier Ordner zum Teil schwer verletzt wurden. Sie trugen unter anderem Rippenbrüche davon.