DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ beim Spiel in Osnabrück.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der 30. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück (0:1) am 22. Juli hatte ein Duisburger Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung eines Osnabrücker Spielers geworfen. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.