DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ in Saarbrücken.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Grund für die Strafe: Während des Drittligaspiels der zweiten Mannschaft des BVB beim 1. FC Saarbrücken (0:1) am 10. August hatten Dortmunder Zuschauer mindestens vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.