DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ bei U 23-Spiel.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro belegt. Der BVB hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Grund für die Strafe: Während der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels der zweiten Mannschaft von Borussia Dortmund bei Dynamo Dresden (0:3) am 3. September zündeten Dortmunder Zuschauer acht Bengalische Fackeln und 16 Rauchtöpfe.
Foto-Quelle: Borussia Dortmund