16.000 Euro Geldstrafe für Abbrennen von Rauchtöpfen und „Bengalos“.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 16.000 Euro belegt.
Grund für die Strafen: Vor dem Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Jahn Regensburg (3:4 im Elfmeterschießen) hatten Kölner Zuschauer mindestens 15 Rauchtöpfe angezündet. Darüber wurde im Kölner Zuschauerbereich unmittelbar nach dem Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart (0:0) ein Bengalisches Feuer abgebrannt.