Berufung des Bundesligisten wurde als „unbegründet“ zurückgewiesen.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren zwei zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den Bundesligisten 1. FC Köln, trainiert von Steffen Baumgart (Foto), verhängte Geldstrafen in Gesamthöhe von 177.200 Euro bestätigt und die Berufung des Klubs dagegen als „unbegründet“ zurückgewiesen. Außerdem beschloss das Bundesgericht, dass die Kölner eine Summe von bis zu 59.000 Euro davon für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können.
Zum einen ging es um die Vorkommnisse während des Kölner Bundesligaspiels aus der letzten Saison 2021/2022 beim 1. FC Union Berlin (0:1), wofür eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt wurde. Zum anderen um das Bundesligaspiel beim VfB Stuttgart (1:2), wofür eine Geldstrafe von 117.200 Euro ausgesprochen wurde.
Während der Partie in Berlin hatten Kölner Anhänger mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Außerdem wurden im Kölner Zuschauerblock vor der Begegnung in Stuttgart mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Im weiteren Spielverlauf folgten noch mal 38 Pyros.
Foto-Quelle: 1. FC Köln