6.000 Euro Geldstrafe wegen „unsportlichen Verhaltens“ der Fans.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens „seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in einer Höhe von 6.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn des Zweitliga-Spiels bei Eintracht Braunschweig (2:2) hatten Düsseldorfer Anhänger sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet. Im weiteren Spielverlauf wurden später noch vier weitere Pyros abgebrannt.