Anhänger der „Zebras“ zündeten in Wiesbaden Bengalische Fackeln.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Drittliga-Spiel beim SV Wehen Wiesbaden (3:1) am 28. Oktober zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 14 Bengalische Fackeln und sechs Blinker. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.