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DFB-Sportgericht: MSV Duisburg muss 7.000 Euro Strafe zahlen

Anhänger der „Zebras“ zündeten in Wiesbaden Bengalische Fackeln.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt.

Grund für die Strafe: Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Drittliga-Spiel beim SV Wehen Wiesbaden (3:1) am 28. Oktober zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 14 Bengalische Fackeln und sechs Blinker. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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