Anhänger der Ostwestfalen zündete beim 1:2 in Osnabrück Pyrotechnik.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
Grund für die Strafe: In der 54. Minute des Drittliga-Spiels beim VfL Osnabrück (1:2) am 9. November zündete ein Verler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand. Der SC Verl hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.