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DFB-Sportgericht: SC Verl muss Geldstrafe von 350 Euro zahlen

Anhänger der Ostwestfalen zündete beim 1:2 in Osnabrück Pyrotechnik.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

Grund für die Strafe: In der 54. Minute des Drittliga-Spiels beim VfL Osnabrück (1:2) am 9. November zündete ein Verler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand. Der SC Verl hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

 

 

 

 

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