„Fans“ hatten Eingangsbereich in Dortmund gestürmt und Ordner verletzt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die am 14. Juli im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro gegen den Drittligisten FSV Zwickau im schriftlichen Verfahren um 4.500 Euro reduziert. Demnach muss der Drittligist „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ eine Geldstrafe von nur noch 10.500 Euro zahlen, wovon bis zu 3.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre. Der Verein hatte gegen die Entscheidung des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.
Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt zum Urteil: „Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Sportgericht insbesondere die lange Verfahrensdauer und – damit verbunden – auch die Tatsache, dass sich seit der vorliegenden Auseinandersetzung vor rund einem Jahr keine ähnlichen Vorfälle mehr ereignet haben. Daher erscheint die Verhängung einer Geldstrafe von 10.500 Euro bei wohlwollender Betrachtung angemessen, aber auch erforderlich.“
Vor Beginn des Drittligaspiels bei der U 23 von Borussia Dortmund (1:3) am 18. Dezember 2021 hatte eine Gruppe von Zwickauer Zuschauern mit einer nicht genehmigten Trommel den Eingangsbereich des Stadions gestürmt. Daraufhin wurde der Einlass gestoppt und der Ordnungsdienst stellte die Trommel im Fanblock sicher. Dabei kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zwickauer Zuschauern und dem Ordnungsdienst, bei denen zumindest ein Ordner schwer verletzt wurde und Rippenbrüche davontrug. Der Verein konnte zehn beteiligte Anhänger ermitteln.