Einige „Fans“ der Blau-Weißen hatten 63 Bengalische Feuer abgebrannt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro belegt. Davon kann der VfL bis zu 21.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während des Revierderbys beim FC Schalke 04 (1:3) am 10. September brannten im Bochumer Fanblock mindestens 63 Bengalische Feuer ab. Der VfL Bochum hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.