SCP-Anhänger brannten mindestens 15 Bengalische Fackeln ab.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn des Zweitliga-Spiels gegen den SV Darmstadt 98 (1:2) zündeten Paderborner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Fackeln.