DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von Anhängern.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der VfL in Summe bis zu 12.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafen: Während des Bundesligaspiels gegen den 1.FC Köln (1:1) am 18. September waren im Bochumer Fanblock mindestens 25 Bengalische Feuer entzündet worden. Außerdem wurde kurz vor dem Spielende ein Böller gezündet. Exakt einen Monat später, am 18. Oktober, wurden auf Bochumer Seite vor dem Beginn der DFB-Pokalpartie beim Drittligisten SV 07 Elversberg (1:0) sowie mit Wiederaufnahme des Spiels in der zweiten Halbzeit mehrere pyrotechnische Gegenstände entzündet. Der VfL Bochum hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.