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DFB-Sportgericht: Pyrotechnik kommt 1. FC Köln teuer zu stehen

Geldstrafe von 75.000 Euro wegen „unsportlichen Verhaltens“ verhängt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in drei Fällen mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe(n): Vor dem Beginn des Bundesligaspiels der „Geißböcke“ beim 1. FSV Mainz 05 (0:5) am 21. Oktober 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer und 15 Blinker ab, im Laufe der Partie folgten weitere 22 Bengalische Feuer sowie zwei Blinker. Außerdem wurden jubelnde Mainzer Spieler nach dem Torerfolg zum 2:0 aus dem Kölner Zuschauerblock heraus mit Bier beschüttet.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach (2:5) am 9. Oktober 2022 hatten Kölner Zuschauer zuvor bereits fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet.

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