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WDFV-Sportgericht entscheidet über Kölner „Wechselfehler“

1. FC Köln muss nach Einsatz von vier Ü 23-Spielern Stellung nehmen.
Der Abstiegskampf in der Regionalliga West könnte nicht nur durch den angekündigten Rückzug des 1. FC Kaan-Marienborn und den möglichen Klassenverbleib aller NRW-Teams in der 3. Liga – in beiden Fällen würde sich die Anzahl der Absteiger aus der West-Staffel reduzieren – beeinflusst werden. Vielmehr wird sich das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) schon in Kürze mit dem Protest der SG Wattenscheid 09 gegen die Wertung der 2:3-Heimniederlage gegen die U 21 des 1. FC Köln (27. Spieltag) beschäftigen. Georg Schierholz (Lippstadt), der Vorsitzende des WDFV-Sportgerichts, bestätigte dem kicker und MSPW, dass der Einspruch „zulässig“ und das Verfahren „anhängig“ sei. Der FC wurde bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Grund ist ein möglicher „Wechselfehler“ der Kölner, die damit gegen die Spielordnung des DFB (diese ist Teil der Durchführungsbestimmungen der Regionalliga West) verstoßen haben könnten. Unter §12 „Spielerlaubnis in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen“ heißt es wörtlich: „Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.“

Diese Bedingung war mit den Startelf-Einsätzen der FC-Spieler Lukas Nottbeck (34 Jahre), Stephan Salger (33) und Dimitris Limnios (Foto/24) erfüllt. In der 80. Spielminute wechselte Trainer Mark Zimmermann allerdings zusätzlich den 35-jährigen Thomas Kraus (für Hendrik Mittelstädt/23) ein. Die anderen drei älteren Spieler blieben jedoch bis zur Auswechslung von Limnios in der 89. Minute (gegen Tim Giesen/19) auf dem Platz. In dieser Zeit – als vier Kölner Ü 23-Spieler auf dem Platz waren – fiel auch der Kölner Siegtreffer durch Maximilian Schmid (20) in der 87. Minute – nach Vorarbeit von Dimitris Limnios.

Mit Spannung wird jetzt erwartet, welche Konsequenzen daraus folgen, sollte das WDFV-Sportgericht den Kölner „Wechselfehler“ als erwiesen ansehen. Wird die Partie dann für den FC als 0:2 verloren und für die SGW als 2:0 gewonnen gewertet? Gibt es eventuell „nur“ einen Punktabzug für die Kölner U 21 (aber keine Wertung für Wattenscheid)? Ist eine Spielwiederholung denkbar? Oder wird das Vergehen mit einer geringeren Strafe geahndet?

Klar ist: Von der Stellungnahme des 1. FC Köln wird abhängen, ob es zu einem Einzelrichter-Verfahren, zu einem schriftlichen Urteil oder zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. So oder so könnte das Urteil erhebliche Auswirkungen haben. Nach aktuellem Stand liegt die SG Wattenscheid 09 neun Punkte hinter dem sicheren Nichtabstiegsplatz 14 zurück, die U 21 des 1. FC Köln rangiert drei Zähler vor der Gefahrenzone. Es ist allerdings denkbar, dass auch schon Platz 16 zum Klassenverbleib reicht.

Foto-Quelle: 1. FC Köln

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