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Rot-Weiss Essen: Björn Rother muss zweimal zuschauen

Sperre nach Roter Karte beim 1:2 gegen Dynamo Dresden steht fest.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Björn Rother (Foto) vom Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

Rother war in der 83. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden (1:2) von Schiedsrichter Martin Speckner (Schloßbach) des Feldes verwiesen worden. Er hatte nachgetreten, nachdem ihm sein Gegenspieler Ahmet Arslan zuvor absichtlich auf den Fuß getreten hatte. Das Vergehen des Dynamo-Torjägers hatte der Unparteiische nicht gesehen, auch der DFB wird es nachträglich nicht ahnden, weil es „kein krass sportwidriges Verhalten“ gewesen sei.

Rother und sein Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Damit muss der 26-jährige Mittelfeldspieler am Sonntag, 14 Uhr, im Heimspiel gegen den SV Waldhof Mannheim und am 23. April, 14 Uhr, in der Partie beim FSV Zwickau zuschauen. Erst am 30. April, 15 Uhr, im Heimspiel gegen den VfB Oldenburg darf er wieder mitwirken.

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