„Effzeh“ darf nach Urteil im Sommer doch Spieler verpflichten.
Fußball-Bundesligist 1. FC Köln darf vorerst durchatmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die vom Fußball-Weltverband FIFA verhängte Transfersperre für die Sommer-Transferperiode aufgehoben. Gegen den „Effzeh“ war wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten bei der Verpflichtung von Nachwuchsstürmer Jaka Potocnik zunächst eine Sperre ausgesprochen worden. Diese wurde nun nach der Berufung der Kölner aber zumindest vorläufig aufgehoben.
In erster Instanz war der 1. FC Köln am 29. März darüber informiert worden, dass die FIFA Dispute Resolution Chamber (DRC) den Klub mit sofortiger Wirkung mit einer Transfersperre, die zwei Wechselperioden umfasst, belegt hatte. Auch die viermonatige Spielsperre des Nachwuchsstürmers Potocnik wird ebenfalls ausgesetzt.
Dies bedeutet für den Bundesligisten, dass er ab sofort auch für die bevorstehende Transferperiode in der Sommerpause auf dem Transfermarkt aktiv werden darf. Die bereits Anfang Januar erfolgte Verpflichtung von Leart Paqarada vom Zweitligisten FC St. Pauli hat damit Bestand. Der Linksverteidiger darf im Sommer zum FC wechseln und erhält auch eine Spielberechtigung.
FC-Geschäftsführer Christian Keller sagt: „Die Entscheidung des CAS über die Aussetzung der Transfersperre ist wichtig für uns. Jetzt können wir im Rahmen unserer durch die wirtschaftliche Konsolidierung begrenzten Möglichkeiten auf dem Transfermarkt aktiv werden. Gleichzeitig wissen wir, dass die Strafsuspendierung nur ein erster Schritt zur Verhinderung der Transfersperre ist. Wir werden deshalb weiterhin hart daran arbeiten, das FIFA-Urteil komplett abzuwenden.“