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Neuer Grundlagenvertrag: DFL zahlt künftig mehr Geld für DFB

Neue Vereinbarung zwischen Verbänden besitzt Gültigkeit bis 2029.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben in dieser Woche in ihren Gremiensitzungen dem neu verhandelten Grundlagenvertrag zwischen DFL und DFB einstimmig zugestimmt.

Der Grundlagenvertrag zwischen DFL und DFB stellt ein zentrales Element für die Einheit des deutschen Fußballs dar. Die Gremien der DFL und des DFB sind sich einig, dass die gemeinsame Weiterentwicklung und Förderung des gesamten Fußballs in Deutschland, insbesondere des Breiten- und Amateurfußballs, weiter gestärkt werden muss. Die dem DFB von der DFL zufließenden Mittel tragen im Rahmen von dessen satzungsgemäßen Aufgaben zur Aufrechterhaltung der breiten Basis in den Mitgliedsvereinen der Regional- und Landesverbände des DFB bei und dienen so der Nachwuchsarbeit und der Talentförderung im Breiten- und Amateurfußball.

Der neue Grundlagenvertrag tritt am 1. Juli 2023 wirksam in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den DFB-Bundestag und durch die DFL-Mitgliederversammlung. Die jeweilige Beschlussfassung soll voraussichtlich im September 2023 erfolgen.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf: „Der neue Grundlagenvertrag ist neben den vielen Maßnahmen im Rahmen der UEFA EURO 2024 ein wichtiger Baustein, um den Fußball an der Basis nachhaltig zu stärken und zu fördern. Wir haben im Sinne unserer mehr als 24.000 Vereine gemeinsam mit der DFL eine gute Lösung gefunden, nicht nur mit Blick auf das finanzielle Volumen des Grundlagenvertrags, sondern vor allem auch hinsichtlich zahlreicher struktureller Fragen, mit denen wir den Fußball zukunftssicher aufstellen wollen. Er ist sichtbarer Ausdruck der Einheit des deutschen Fußballs.“

Hans-Joachim Watzke, Sprecher des DFL-Präsidiums: „Es war in Zeiten knapper Finanzmittel natürlich ein sehr schwieriger Prozess. Alle Beteiligten waren sich aber stets der gemeinsamen Verantwortung für den deutschen Fußball bewusst, und folgerichtig ist es zu diesem für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss gekommen.“

Foldende Eckpunkte des Grundlagenvertrags wurden vereinbart:

„DFB e.V. und DFL e.V. stimmen darin überein, dass der vorliegende Grundlagenvertrag ein zentrales Element zur Sicherung der Einheit des deutschen Fußballs darstellt. Sie verpflichten sich zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Förderung des gesamten deutschen Fußballs – von der Breite bis in die Spitze. Die dem DFB e.V. vom DFL e.V. zufließenden Mittel tragen im Rahmen von dessen satzungsgemäßen Aufgaben des Weiteren maßgeblich zur Aufrechterhaltung der breiten Basis in den Mitgliedsvereinen der Regional- und Landesverbände des DFB bei und dienen so der Nachwuchsarbeit und der Talentförderung im Breiten- und Amateurfußball. Die zur Verfügung gestellten Mittel aus diesem Vertrag sollen insbesondere dem Amateurfußball über Aktivitäten des DFB bzw. der Landesverbände zur Verfügung gestellt werden.

Das Projekt „Zukunft“ ist ein Gemeinschaftsprojekt von DFB und DFL. Beide Parteien verfolgen mit dem Projekt das Ziel, den deutschen Fußball zurück an die Weltspitze zu bringen. Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen des DFB e. V. stellt das Präsidium für das Projekt Mittel bereit. Der neue Grundlagenvertrag tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von sechs Jahren.

Nachfolgend sind die wesentlichen kommerziellen Eckpunkte des neuen Grundlagenvertrags zusammengefasst:

▪ Die DFL zahlt dem DFB einen jährlichen Pachtzins in Höhe von 3 % der Entgelte aus den nationalen und internationalen Medienerlösen für die Möglichkeit, den Spielbetrieb der Lizenzligen zu organisieren und den Deutschen Fußballmeister sowie die Teilnehmer an den europäischen Wettbewerben aus den Lizenzligen zu ermitteln. Nach aktuellem Stand beläuft sich dieser Betrag auf rund 39 Millionen Euro (bisher 26 Millionen Euro). Für die Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 wird für die beidseitige Planungssicherheit eine Untergrenze i.H.v. 34,5 Millionen Euro und eine Obergrenze i.H.v. 39 Millionen Euro vereinbart. 50 % des jährlichen Pachtzinses nach Abzug der zu leistenden Steuern, mindestens aber 13 Millionen Euro, erhalten die 21 Landesverbände als institutionelle Förderung.

▪ Der DFB zahlt der DFL jährlich ein Entgelt i.H.v. 12,5 Millionen Euro (bisher 20 Millionen Euro) für die Ermöglichung umfangreicher Werbeleistungen von Nationalspielern ihrer Vereine für den DFB unter Beschränkung der eigenen Werbesphäre. In Jahren, in denen ein Endturnier der A-Nationalmannschaft der Männer – die UEFA EURO oder die FIFA-Weltmeisterschaft – ausgetragen wird, erhöht sich die Zahlung um zwei Millionen Euro. Die Gebühr i.H.v. 600.000 Euro an die Klubs für die Abstellung von Nationalspielern entfällt.

▪ Die DFL wird darüber hinaus weiterhin mit 50 % am wirtschaftlichen Überschuss des jeweiligen Sonderhaushaltes bei Endturnieren der A-Nationalmannschaft der Männer – der UEFA EURO und der FIFA-Weltmeisterschaft – beteiligt.

▪ Die DFL zahlt jährlich einen um 500.000 Euro erhöhten Beitrag zu den Budgetmitteln des Masterplans Amateurfußball von dann insgesamt 3 Millionen Euro jährlich. Der DFB wird seinen Beitrag um 1,5 Millionen aus den Mitteln des Grundlagenvertrages auf dann 3,75 Millionen jährlich erhöhen.

▪ Die Mitglieder der DFL zahlen 2,6 % aus dem Eintrittskartenverkauf der Bundesliga (bisher 2,35 %) und 1,5 % aus dem Eintrittskartenverkauf der 2. Bundesliga (bisher 1,25 %) an die Landes- bzw. Regionalverbände aus.

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