DFB-Sportgericht ahndet Spielunterbrechung gegen Regensburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Grund für die Strafe: Im Rahmen der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Duisburger Zuschauer in der 13. Minute des Drittliga-Spiels gegen den SSV Jahn Regensburg (0:1) am 4. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Klopapierrollen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.