DFB-Sportgericht ahndet Pyrotechnik und Werfen von Tennisbällen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Grund für die Strafen: Beim Revierderby in Dortmund (3:1 für den BVB) wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit im VfL-Fanblock Pyrotechnik gezündet. Das Spiel musste deshalb für wenige Minuten unterbrochen werden. Die Strafe beträgt 112.500 Euro. Im Heimspiel gegen den FC Augsburg (1:1) wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 20. Minute diverse Gegenstände, unter anderem Tennisbälle, auf das Spielfeld geworfen, so dass es zu einer Spielunterbrechung von drei Minuten kam. Die Strafe hierfür beträgt 10.000 Euro. Der Verein hat beiden Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: VfL Bochum
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