Fan-Verhalten gegen FC St. Pauli vom DFB-Sportgericht geahndet.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während des Zweitliga-Spiels gegen den FC St. Pauli (1:2) am 27. Januar 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände. Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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