Anhänger hatten beim Spiel in Sandhausen Bengalische Fackeln entzündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während des Drittliga-Spiels beim SV Sandhausen (0:2) am 4. Mai 2024 hatten Essener Zuschauer mindestens 37 Bengalische Fackeln entzündet. Rot-Weiss Essen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.