DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von Anhängern.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 147.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 49.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafen: Zu Beginn des Bundesliga-Spiels beim 1. FC Union Berlin (2:0) am 2. März 2024 zündeten Dortmunder Zuschauer insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel für drei Minuten unterbrochen werden.
Außerdem brannten Dortmunder Anhänger vor Beginn der Bundesliga-Begegnung gegen den VfB Stuttgart (0:1) am 6. April 2024 ein Bengalisches Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer zu Beginn und während der zweiten Halbzeit mindestens 122 weitere Bengalische Feuer. Borussia Dortmund hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
MSPW – Media Sportservice Von NRW nach ganz Deutschland – kompetent und brandaktuell

