DFB-Sportgericht ahndet Vorfälle beim Pokalspiel gegen Düsseldorf.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen Fortuna Düsseldorf (4:0) am 3. April 2024 entzündeten Leverkusener Zuschauer 42 Bengalische Feuer, drei Rauchtöpfe, drei Blinker und einen Böller. Außerdem schossen sie eine Rakete ab. Nach dem Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Strafe in Höhe von 52.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da Leverkusen allerdings einen Täter ermittelt hat, reduziert sich die Strafe gemäß Leitfaden um 25 Prozent. Bayer 04 Leverkusen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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