DFB-Sportgericht ahndet mehrere Vorfälle beim Gastspiel in Kiel.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 8.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor und während des Zweitliga-Spiels bei Holstein Kiel (1:1) am 11. Mai 2024 brannten Düsseldorfer Anhänger 18 Bengalische Feuer, 21 Blinker und vier Rauchkörper ab. Fortuna Düsseldorf hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
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