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Vier Vorfälle: 1. FC Köln muss mehr als 50.000 Euro Strafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von FC-Fans.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln in zwei Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in insgesamt vier Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 50.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafen: In der 23. und in der 45. Minute des Bundesliga-Spiels beim 1. FSV Mainz 05 (1:1) am 28. April 2024 warfen Kölner Anhänger mehrere Gegenstände wie Feuerzeuge und Becher in Richtung eines Mainzer Spielers. Außerdem zündeten Kölner Zuschauer in der 46. Minute 45 pyrotechnische Gegenstände. Da der 1. FC Köln in beiden Fällen jeweils zwei Täter ermittelte, wurde die eigentlich dafür zu verhängende Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden im ersten Fall um 25 Prozent und im zweiten Fall um 50 Prozent reduziert.

Nach dem Derby gegen Doublesieger Bayer Leverkusen (0:2) am 3. März 2024 kam es im Oberrang zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Kölner und Leverkusener Anhängern. Kölner Zuschauer schlugen hierbei auf Leverkusener Anhänger und dort eingesetzte Ordner ein. Dabei wurde ein Gästeordner von einem Faustschlag verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Eine weitere Ordnerin wurde beim Versuch, die Kölner Zuschauer aufzuhalten, leicht an der Hand verletzt. Da der 1. FC Köln anschließend vier Täter ermittelte, wurde die dafür vorgesehene Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert.

Außerdem warfen Kölner Zuschauer während des Bundesliga-Spiels gegen RB Leipzig (1:5) am 15. März 2024 eine Glasflasche und mindestens drei weitere Gegenstände in Richtung Leipziger Spieler. Dafür gab es eine Geldstrafe von 11.000 Euro.

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