DFB-Sportgericht wertet Gelb-Rote Karte als „Tatsachenentscheidung“.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Zweitligisten FC Schalke 04 gegen die Gelb-Rote Karte für Mittelfeldspieler Ron Schallenberg (Foto) im Einzelrichterverfahren verworfen. Damit bleibt die automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel bestehen.
Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert die Entscheidung: „Schiedsrichter Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen.“
Schallenberg war am Samstag in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit des Zweitliga-Spiels beim 1. FC Nürnberg (1:3) beim Stand von 1:0 für Schalke 04 des Feldes verwiesen worden. Anschließend drehte der „Club“ das Spiel. „Grundsätzlich zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, schützt der Weltfußballverband FIFA prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Dies ist hier nicht der Fall“, teilte der DFB mit. Deshalb half es den Schalkern auch nicht, dass Schiedsrichter Winter den Platzverweis selbst als „Fehlentscheidung“ bezeichnet hatte.
Ron Schallenberg fehlt den „Knappen“ damit im nächsten Ligaspiel am Sonntag, 25. August, ab 13.30 Uhr beim 1. FC Magdeburg. Im DFB-Pokal beim Oberligisten VfR Aalen (Samstag, 15.30 Uhr) darf er dagegen eingesetzt werden.
Foto-Quelle: FC Schalke 04