„Zebras“ wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger bestraft.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den vormaligen Dritt- und jetzigen West-Regionalligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 24.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Nach dem Abpfiff des Drittliga-Spiels beim VfB Lübeck (3:5) kletterten mehrere Duisburger Anhänger über den Zaun in den Innenraum, traten einige Banden um und liefen auf das Spielfeld. Hierbei wurden zwei Sitzschalen sowie das Bandensystem beschädigt.
Außerdem öffneten Duisburger Anhänger in der 83. Minute des Drittliga-Spiels gegen den FC Erzgebirge Aue (2:2) ein Fluchttor zum Innenraum. Durch dieses Tor gelangten etwa 50 von ihnen in den Bereich zwischen Zaun und Bande und zündeten mindestens fünf Rauchkörper, die teilweise auf den Rasen geworfen wurden. Die Partie wurde für insgesamt 64 Minuten unterbrochen. 18 beteiligte Personen konnten ermittelt werden.
Foto-Quelle: MSV Duisburg