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Nach S04 II gegen MSV: Fans greifen Reisenden und Bundespolizisten an

Gegen drei Männer wird von den Behörden strafrechtlich ermittelt.
In der Abreisephase der Regionalliga West-Partie zwischen der U 23 des FC Schalke 04 und dem MSV Duisburg (1:2) kam es in einer Regionalbahn zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Das teilte die Bundespolizei Nordrhein-Westfalen nun mit. Dabei wurde ein Reisender von einem Fußballfan angegriffen. Als Bundespolizisten den Aggressor stellten, attackierte dieser sowie zwei weitere Männer auch die Beamten.

Im Bericht der Bundespolizei heißt es:

„Gegen 23.30 Uhr befanden sich im Rahmen der Rückreise diverse Fußballfans des MSV Duisburgs in der RB 32 (Dortmund – Duisburg). Während der Einfahrt in den Duisburger Hauptbahnhof kam es zwischen einem 60-jährigen Fußballanhänger und einem 30-jährigen Fahrgast zu einer verbalen Streitigkeit. Infolge der Auseinandersetzung schlug der deutsche Staatsbürger (60) auf den Guineer ein. Als dieser daraufhin zu Boden ging, trat der Duisburger (60) ihm ins Gesicht. Bundespolizisten, die den Zug begleiteten, wurden auf die Situation aufmerksam, schritten umgehend ein und unterbanden die Angriffe. Daraufhin attackierten der Beschuldigte sowie ein 47- und ein 48-Jähriger die Einsatzkräfte mit Schlägen und Tritten. Als die Uniformierten die Männer aus Duisburg (60), Voerde (48) und Moers (47) daraufhin fixierten, versuchten diese sich aus den Griffen der Beamten loszureißen und herauszuwenden.

Nach Ankunft des Zuges im Duisburger Hauptbahnhof wurde der 30-jährige guineische Staatsbürger vor Ort entlassen. Auf eine medizinische Behandlung verzichtete er. Die Polizisten führten die Beschuldigten zur Feststellung der Identitäten und zur weiteren Sachverhaltsklärung der Bundespolizeidienststelle in Duisburg zu. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die Deutschen entlassen. Die Aufzeichnungen der Überwachungskamera in dem betroffenen Zug wurden
gesichert.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den 60-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Der 47-Jährige sowie der 48-Jährige werden sich ebenfalls wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.“

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