Fans zündeten vor Spielbeginn mindestens 80 Bengalische Fackeln.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück wegen des Zündens von pyrotechnischen Gegenständen durch seine Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den DSC Arminia Bielefeld (1:3) mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Mit Spielbeginn wurden mindestens 80 Bengalische Fackeln im Gästeblock auf der Bielefelder „Alm“ gezündet, der laufende Spielbetrieb wurde hiervon nicht beeinflusst. 9.300 Euro der Gesamtstrafe dürfen als Nachlass für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.