Fans hatten beim Spiel gegen SV Sandhausen Pyrotechnik gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Beginn des Drittliga-Spiels gegen den SV Sandhausen (1:1) wurden im Verler Fanblock acht pyrotechnische Gegenstände gezündet. Ein weiterer pyrotechnischer Gegenstand wurde in der 81. Spielminute gezündet.
Foto-Quelle: SC Verl