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1. FC Köln: FIFA hebt Registrierungssperre schon vorzeitig auf

Bundesligist darf mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten.


Der Fußball-Weltverband FIFA hat die gegen den Zweitligisten und frisch gebackenen DFB-Pokal-Viertelfinalisten 1. FC Köln verhängte Registrierungssperre vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra.

Durch die vorzeitige Aufhebung der Registrierungssperre, die zum 31. Dezember 2024 ohnehin regulär ausgelaufen wäre, dürfte der 1. FC Köln theoretisch mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren.

Zum Hintergrund: Nachdem der Spieler Jaka Cuber Potocnik im Januar 2022 vom 1. FC Köln unter Vertrag genommen worden war, bejahte die FIFA mit Urteil vom 1. Februar 2023 einen Vertragsbruch des Spielers. Außerdem nahm die FIFA an, dass der 1. FC Köln nicht hinreichend belegen konnte, den Spieler nicht zu diesem Vertragsbruch angestiftet zu haben. Deshalb wurde eine für zwei Transferperioden gültige Registrierungssperre gegen den 1. FC Köln ausgesprochen. Nachdem der FC Ende Mai 2023 für die anstehende Sommer-Transferperiode zunächst eine temporäre Aussetzung der Sperre erwirkt hatte, bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS die FIFA-Entscheidung am 21. Dezember 2023, wodurch die Sperre wieder in Kraft trat.

Im Fall Diarra entschied der EuGH am 4. Oktober 2024, dass die Rechtsgrundlagen im FIFA-Transferreglement, auf denen die Verurteilung des 1. FC Köln basiert, europarechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere auch für die FIFA-Regelung zur Beweislastumkehr, wonach der neue Klub eines Spielers beweisen muss, dass er diesen nicht zu einem Vertragsbruch angestiftet hat. Der EuGH hat die vom 1. FC Köln vertretene Rechtsauffassung nun ausdrücklich bestätigt und damit der gegen den Verein ausgesprochenen Registrierungssperre die Rechtsgrundlage entzogen.

Foto-Quelle: 1. FC Köln

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