Anhänger hatten im Spiel gegen 1. FC Köln Gegenstände geworfen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger am 1. September 2024 gegen den 1. FC Köln (1:3) mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt. Bis zu 500 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: In der 65. Spielminute wurden aus dem Schalker Fanblock drei Gegenstände (eine Schraube, zwei Batterien) auf das Spielfeld in den Kölner Strafraum geworfen. Getroffen wurde niemand. Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.