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DFB-Sportgericht: Alemannia Aachen muss 3.000 Euro Strafe zahlen

Anhänger drangen zum Sitzplatzbereich von Mannheimer Fans vor.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger am 25. September 2024 im Spiel gegen den SV Waldhof Mannheim (0:0) mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Bis zu 1.000 Euro der Strafe kann Alemannia Aachen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre

Grund für die Strafe: In der 90. Spielminute gelangten ungefähr 20 Aachener Anhänger über einen Pufferbereich auf der Tribüne zu einem Zaun an der Grenze zum Sitzplatzbereich der Mannheimer Anhänger. Es kam zu einer kurzen Auseinandersetzung an diesem Zaun. Bevor die Polizei vor Ort war, hatten die Aachener Anhänger den Bereich wieder verlassen. Der Schiedsrichter verzögerte den Wiederanpfiff um 30 Sekunden.

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