VfL Bochum waren nach Feuerzeugwurf drei Punkte zugesprochen worden.
Der 1. FC Union Berlin wird gegen die Umwertung des Bundesliga-Spiels gegen den VfL Bochum durch das Urteil des DFB-Sportgerichts (0:2 statt 1:1) Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen. Das entschied das Präsidium des Vereins.
Union-Präsident Dirk Zingler sagt: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten. (…) Was die Spielwertung angeht, werden wir jedoch alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das Urteil vorgehen. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes.“
Der VfL Bochum hatte Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams einigten sich auf einen „Nicht-Angriffspakt“.