Fans und Unternehmen können sich ab 22. Januar Anteile sichern.
Ab dem kommenden Mittwoch, 22. Januar, können Vereinsmitglieder des Fußball-Zweitligisten FC Schalke 04 sowie Unternehmen ihre persönlichen Anteile erwerben und so Teil der Auf Schalke eG werden. Die Fördergenossenschaft soll die Zukunft und Unabhängigkeit des Klubs sichern. Die Zeichnung der Anteile für die Auf Schalke eG beginnt um 11.04 Uhr.
„Der 22. Januar wird ein besonderer Tag für den FC Schalke 04 sein“, sagt Vorstandsvorsitzender Matthias Tillmann, der gleichzeitig auch ehrenamtlicher Vorstand der Auf Schalke eG ist. „Die Fördergenossenschaft beruht auf denselben Grundsätzen wie der e.V. – dass man durch den Zusammenschluss vieler Großes erreichen kann. Dies wird es dem Verein ermöglichen, sich für die Zukunft besser aufzustellen. Jeder Anteil, den die Mitglieder kaufen, ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch das Versprechen, zusammen mit 1.000 Freunden an einem erfolgreichen und unabhängigen FC Schalke 04 von morgen zu bauen – darauf freue ich mich.“
Zunächst gibt die Fördergenossenschaft 190.400 Anteile heraus. Abhängig von der Höhe des aus der Zeichnung generierten Kapital soll die Auf Schalke eG Arena-Anteile vom FC Schalke 04 erwerben. So sollen Fördergenossen zu Stadionbesitzern werden. Gleichzeitig hat der Verein durch die zusätzlichen finanziellen Mittel die Möglichkeit, je nach Höhe der gesammelten Gelder weitere Stadionanteile zurückzukaufen, die bei Dritten liegen – zum Beispiel bei der Stadt Gelsenkirchen oder bei Einzelpersonen.
Außerdem kann der Verein damit teure Darlehen ablösen, um Zahlungen für Zinsen und Tilgungen signifikant zu senken. Erst dieser Schritt ermöglicht in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weitere wichtige Investitionen, etwa in die Infrastruktur rund ums Nachwuchsleistungszentrum auf dem Vereinsgelände oder in den Fußball der Frauen.
Ein Geschäftsanteil an der Auf Schalke eG kostet für Einzelpersonen und juristische Personen jeweils 250 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 75 Euro, für juristische Personen beträgt diese 500 Euro – diese wird nur einmal bezahlt, egal wie oft jemand in Zukunft Anteile kauft. Das Eintrittsgeld deckt dabei ausschließlich die Verwaltungskosten und wird unabhängig von der Anzahl an Anteilen erhoben. Mitglieder der Königsblauen können sich mit mindestens einem Anteil an der Fördergenossenschaft beteiligen, juristische Personen mit mindestens 40.
Foto-Quelle: FC Schalke 04