Anhänger hatten sich beim 1:1 in Mannheim „unsportlich verhalten“.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger am 22. Dezember 2024 im Meisterschaftsspiel beim SV Waldhof Mannheim (1:1) mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.750 Euro belegt. Bis zu 2.900 Euro der Strafe kann die Arminia für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während des Spiels wurden im Bielefelder Fanblock insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) gezündet: In der 74. Spielminute waren es zwei Bengalische Fackeln, in der 17., 23. und 78. Spielminute jeweils drei Bengalische Fackeln, in der 79. Spielminute vier Bengalische Fackeln sowie in der 38. und 64. Spielminute jeweils fünf Bengalische Fackeln.
Foto-Quelle: Arminia Bielefeld