Sportgericht ahndet allein drei Vorkommnisse beim Derby gegen FC.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 46.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafen: Im Rahmen des Derbys gegen den 1. FC Köln (2:2) am 21. September 2024 wurden im Fortuna-Fanblock zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet. In der 21. Spielminute wurde außerdem von einem Düsseldorfer Anhänger aus dem Oberrang (Block 124) ein Bengalisches Feuer in den Unterrang Gast geworfen. Der Täter konnte identifiziert werden. Außerdem lief während der Nachspielzeit aus dem Heimbereich eine Person auf das Spielfeld, die von einem Fortuna-Offiziellen vom Platz geführt wurde. Mehrere pyrotechnische Gegenstände wurden außerdem in der Partie bei der SpVgg Greuther Fürth (2:1) gezündet.
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