Einsatz von Pyrotechnik beim Auswärtssieg in Münster geahndet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5.000 Euro der Strafe können die „Königsblauen“ für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Am 28. September 2024 waren im Auswärtsspiel der Gelsenkirchener beim SC Preußen Münster (2:1) unmittelbar vor Spielbeginn im Schalker Fanblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) entzündet worden.