DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik in Dortmund.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Im Hinspiel bei Borussia Dortmund (2:4) am 27. September kam es im Bochumer Block zu Spielbeginn und während der Anfangsphase zum Entzünden diverser pyrotechnischer Gegenstände. So wurden in der 1. Spielminute im Bochumer Fanblock mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) entzündet. Weiterhin wurden mindestens acht blaue und weiße Rauchkörper entzündet sowie eine rote Bengalische Fackel, die auf das Spielfeld geworfen wurde. In der 7. Spielminute wurde nochmals blauer Rauch entzündet, wobei der DFB-Kontrollausschuss hier von mindestens drei Rauchkörpern ausgeht. In der 17. Spielminute wurde erneut eine rote Fackel auf das Spielfeld geworfen.
Foto-Quelle: VfL Bochum
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