Mündliche Verhandlung findet am 28. Februar am DFB-Campus statt.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt die eingegangenen Berufungen des 1. FC Union Berlin, Holstein Kiel und des FC St. Pauli gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung der Bundesliga-Partie des Revierklubs beim 1. FC Union Berlin mündlich. Termin dafür ist Freitag, 28. Februar, ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt.
Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und der Ex-Nationalspieler Carsten Ramelow. Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember ausgetragene Bundesliga-Spiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL gegen die Spielwertung statt.
Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes (Foto) wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“. Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wird das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.
Foto-Quelle: VfL Bochum