Anhänger hatten gegen FC Bayern elf Bengalische Fackeln entzündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Im Bundesliga-Heimspiel gegen den FC Bayern München (1:1) wurden im Dortmunder Fanblock elf pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) entzündet.
Foto-Quelle: Borussia Dortmund