In Saarbrücken waren mehrere Raketen aus dem Block gefeuert worden.
Drittligist Rot-Weiss Essen ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in vier Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.800 Euro belegt worden. Davon kann der Verein bis zu 21.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe: Mit Beginn des Auswärtsspiels beim 1. FC Saarbrücken (0:1) wurde aus dem Essener Fanblock heraus eine Rakete auf das Spielfeld geschossen und im Essener Fanblock wurde eine Bengalische Fackel gezündet. Während des Spiels wurden im Essener Fanblock 121 weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet, durch welche der Spielbetrieb jeweils nicht beeinträchtigt wurde.
Beim zweiten geahndeten Fall wurde in der 10. Spielminute aus dem Essener Fanblock heraus eine Rakete auf eine seitliche Tribüne zwischen die Zuschauer geschossen. Das Spiel musste für eine Minute und 20 Sekunden unterbrochen werden.
In der 55. Spielminute wurde aus dem RWE-Fanblock heraus eine weitere Rakete in Zuschauerbereiche auf der Tribüne geschossen. Außerdem wurden zwei Bengalische Fackeln gezündet. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem wurden in der 57. Spielminute aus dem Essener Fanblock heraus zwei weitere Raketen abgeschossen, von denen eine erneut in Zuschauerbereiche auf der Tribüne und die zweite über den ganzen Platz vor den Heimblock geschossen wurde. Vor dem Heimblock wurde hierdurch eine Werbetafel in Brand gesetzt. Dazu wurden im Essener Fanblock zwei Blinker und eine Bengalische Fackel gezündet. Die Spieler wurden daraufhin in die Kabine geschickt. Das Spiel wurde für weitere sieben Minuten unterbrochen.