Urteile des Sportgerichts und des Bundesgerichts werden angefochten.

Fußball-Bundesligist 1. FC Union Berlin hat am Mittwoch, vertreten durch die auf Sportrecht spezialisierte Kanzlei Lentze Stopper, fristgerecht Schiedsklage beim Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erhoben.
Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28. Februar und des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden. Beide Gerichte hatten entschieden, die Partie (nach 90 Minuten 1:1) 2:0 für den VfL zu werten, weil Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und nicht weiterspielen konnte. Das Feuerzeug hatte ein Union-Vereinsmitglied aus dem Fanblock geworfen.
Wann das Schiedsgericht ein Urteil sprechen wird, ist noch unklar.
Foto-Quelle: VfL Bochum
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